ESG Due Diligence – Erneuerbare Energien

Im Rahmen eines Erwerbs durchläuft jede potenzielle neue Anlage einen gründlichen Prüfprozess, bei dem neben der kommerziellen, rechtlichen und technischen Prüfung, neu auch die Kriterien nach ESG-Gesichtspunkten betrachtet werden, die ESG Due Diligence.

Dabei stehen die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie im Vordergrund:

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen,
  4. Wandel zur Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung von Umweltverschmutzung,
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität.

Eine Wirtschaftsaktivität ist dann konform zur EU-Taxonomie, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

 

  • „Taxonomy Eligibility“: die wirtschaftliche Tätigkeit ist taxonomiefähig, d.h. leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und ist gemäß Anhang 1 der EU-Taxonomie u.a. einer der folgenden Kategorien zugeordnet: Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie, Stromerzeugung aus Windkraft, Stromerzeugung aus Wasserkraft, Speicherung von Strom oder Installation, Wartung und Reparatur von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.
  • „Sustantial Contribution (SC) Criterion“: die wirtschaftliche Tätigkeit leistet einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der vorgenannten sechs Umweltziele.
  • „Do No Significant Harm (DNSH) Criterion“: die wirtschaftliche Tätigkeit schadet keinem der vorgenannten Umweltziele signifikant.
  • „Technical Screening“: die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt die technischen Bewertungskriterien gemäß Anhang 2 der EU-Taxonomie, wie z.B. die Bewertung der physischen Klimarisiken, die für die Tätigkeit wesentlich sind.
  • „Minimum Safeguards“: die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt ein Minimum an Sicherheitsstandards im sozialen Kontext, um einen negativen sozialen Einfluss zu vermeiden, wie z.B. die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die
    Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte.

Mit den beiden Fonds FP Lux RE Infrastructure Opportunities und FP Lux Energy Transition Fund werden Investitionen in Projekte getätigt, die unter Artikel 9 der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Abgrenzend zu Artikel 6 Fonds, die Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen tätigen müssen und Artikel 8 Fonds, die weitere Offenlegungspflichten erfüllen müssen, wenn das Finanzprodukt mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen beworben wird müssen Artikel 9 Fonds, sog. „dunkelgrüne“ Fonds, dezidiert nachhaltige Investitionen anstreben.

re:cap global investors ag führt dabei als unabhängiger Anlageberater bei dem Erwerbsprozess neuer Assets für diese Fonds eine umfangreiche ESG Due Diligence (ESG-DD) durch. In insgesamt bis zu 25 Prozessschritten mit vier „Ja-Nein-Schranken“ (Gates) wir die ESG Compliance jedes einzelnen Projektes beleuchtet.

Zunächst wird das potenziell neue Asset einer Aktivität gemäß EU-Taxonomie zugeordnet, je nachdem ob es sich um eine Investition in einen Solarpark, einen Windpark oder Ladeinfrastruktur bzw. Batteriespeicherprojekt handelt, werden jeweils Technologie-spezifische Prüfkriterien zugrunde gelegt. Im nächsten Schritt wird das Asset gemäß der Checkliste der EU-Taxonomie analysiert und die entsprechenden Dokumente hinterlegt. Dabei werden bereits frühzeitig Risiken erkannt und mögliche Maßnahmen identifiziert.

Ist das Asset in jedem Punkt der EU-Taxonomie Checkliste, d.h. zu 100% konform, wird der Erwerb dieses Projektes dem Investment Committee des Fonds empfohlen. Können nicht alle Kriterien erfüllt werden, oder liegen entsprechende Dokumente noch nicht vor, werden Maßnahmen formuliert und festgelegt, die das Asset erfüllen muss, um die EU-Taxonomiefähigkeit nachträglich zu erlangen. Auch in diesem Prozessschritt wird das Asset, unter der Voraussetzung der Erfüllung der formulierten Maßnahmen, dem Board des Fonds empfohlen.

Werden bei der ESG Due Diligence jedoch kritische Punkte identifiziert, die eine EU-Taxonomiefähigkeit ausschließen bzw. die auch mit Hilfe von Maßnahmen nicht ausgeräumt werden können, erfolgt keine Empfehlung zum Erwerb des Assets und die Transaktion wird abgebrochen. Mit diesem Prozess stellt re:cap sicher, dass die Kriterien der EU-Taxonomie bei jedem potenziell neuen Asset ausführlich geprüft und eingehalten werden, um die Nachhaltigkeit der Investition zu gewährleisten.

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